Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik" anfordern
Wenn Sie für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik eine Förderung erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anfordern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Organisation bei Ihren sozialstrukturpolitischen Vorhaben in bestimmten, entwicklungspolitisch prioritären Förderbereichen.
Ihre Organisation kann eine Förderung des BMZ für eine Maßnahme der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik erhalten. Nachdem Sie einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten, können Sie die Fördermittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung
Sobald Sie für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Fördermittel online anfordern:
- Rufen Sie auf der Internetseite des Bundesportals das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung
- Senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Fördermittel per Post anfordern:
- Fragen Sie die entsprechende Vorlage für Ihren Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
- Füllen Sie die vom BMZ bereitgestellte Vorlage aus.
- Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Sie haben für Ihr Projekt der Sozialstrukturförderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
- Antrag auf Mittelanforderung
- Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung
Es fallen keine Kosten an.
Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, also die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen
Links
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur aus Kapitel 2302 Titel 687 03 (Neufassung mit Wirkung vom 01.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Referat G 41 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
08.12.2023
Zuständige Stellen
Dahlmannstraße 4 53113 Bonn, Stadt
Stelle | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G 41 – Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 228 99535-3500 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
53111 Bonn, Stadt
Stelle | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G 41 – Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung |
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |