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Mittel zu einem bewilligten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Projekt- oder institutionelle Förderung" anfordern

Als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung haben Sie eine projektgebundene oder institutionelle Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewilligt bekommen? Dann können Sie die Mittel bei Projektstart beim BMZ anfordern.

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen positiven Förderbescheid zugesandt hat, erhalten Sie für Ihr Forschungs- oder Evaluierungsprojekt beziehungsweise für Ihre Institution Fördemittel.

Die Auszahlung der Gelder können Sie beim BMZ beantragen, sobald Ihr Fördervorhaben beginnt. Das BMZ veranlasst dann die Auszahlung.

Sobald Sie für eine projektbezogene oder institutionelle Förderung einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten haben, können Sie die Auszahlung der Fördermittel online oder per Post beantragen. Bitte beachten Sie, dass das BMZ Ihren Antrag auf Mittelanforderung erst bearbeiten kann, wenn die Klagefrist von 4 Wochen abgelaufen ist oder Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Fördermittel online anfordern:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular online ab.

Fördermittel per Post anfordern:

  • Fragen Sie den formlosen Antrag per Post oder E-Mail beim BMZ an.
  • Füllen Sie diesen Antrag aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.

Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf. Ansonsten bekommen Sie die Fördermittel ausgezahlt.

  • Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ zur Projektförderung oder institutionellen Förderung erhalten.

  • Antrag auf Mittelanforderung
  • Anlagen und Nachweise zur Mittelanforderung

Es fallen keine Kosten an.

Sie können die Auszahlung der Fördermittel erst beantragen, wenn Ihr Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Das bedeutet, dass die Frist von 4 Wochen für das Einlegen von Rechtsmitteln abgelaufen ist. Sie können die Auszahlung jedoch beschleunigen, wenn Sie dem BMZ vor Ablauf der 4 Wochen mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Antragsfrist: 4 Wochen

Widerspruchsfrist: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

05.01.2024

Zuständige Stellen

Dahlmannstraße 4 53113 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat Evaluierung, Ressortforschung, DEval und IDOS
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

RLG34@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

De-Mail

poststelle@bmz.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53045 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat Evaluierung, Ressortforschung, DEval und IDOS

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Stresemannstraße 94 10963 Berlin, Stadt


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