Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Die Auskunft umfasst: die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Antrag formfrei und Bestätigung der Identität der anfragenden Person durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte,
bei Vertretung eine Vollmacht
keine
Antrag formfrei
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
18.05.2020
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-2505 |
WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |