Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Wenn Sie auf ein Schiff ziehen und keinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands besitzen, besteht für Sie eine besondere Meldepflicht.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
TMIK
15.10.2021
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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Telefon | |
Fax | 0365 838-1901 |
WWW | |
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Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |