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Luftverkehr - Zulassung einer Luftfahrerschule als Ausbildungsorganisation beantragen

Sie möchten eine Luftfahrerschule als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) betreiben? Dann benötigen Sie ein ATO-Zeugnis.

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie den Ausbildungsbetrieb Ihrer Luftfahrerschule als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) aufnehmen, müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde das ATO-Zeugnis beantragen. Das Landesverwaltungsamt als Landesluftfahrtbehörde erteilt für Ausbildungsbetriebe mit Hauptgeschäftssitz in Thüringen das ATO-Zeugnis für die Ausbildung folgender Lizenzen, Berechtigungen und Erweiterungen:

LAPL,

SPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Berechtigungen,

BPL und aller mit dieser Lizenz verbundenen Erweiterungen,

PPL (A) und PPL (H),

CR für technisch nicht komplizierte, einmotorige Hubschrauber mit einem Piloten,

FI (A), FI (H), FI (B) und FI (S),

CRI (A) und TRI (H),

Kunstflugberechtigung, Schleppberechtigung, Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung

Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520, Luftverkehr, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopien der Lizenzen; Lebensläufe; Qualifikationsnachweise – Fluglehrer / Theorielehrer
  • Kopien der Lizenzen; Lebensläufe; Qualifikationsnachweise – Leitungspersonal
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Bestellung des Leitungspersonals
  • Arbeits-/ Mitarbeiterverträge des gesamten eingesetzten Personals (außer LSV)
  • Genehmigungsurkunde eigene CAMO oder Vereinbarungen mit beauftragter CAMO oder - falls zutreffend - sonstiger Nachweis der Sicherstellung der Verantwortlichkeit nach M.A.201 Bst. i) Teil-M der VO (EU) 1321/ 2014
  • Halterschaftsverträge der zur Verwendung vorgesehenen nichteigenen Luftfahrzeuge
  • Eintragungsscheine der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
  • Lufttüchtigkeitszeugnisse und aktuelle ARC der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
  • genehmigtes IHP der zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge (Genehmigung für die Ausbildung oder den gewerblichen Einsatz)
  • Genehmigungsurkunde eigener Instandhaltungsbetrieb oder Instandhaltungsverträge oder - falls zutreffend - sonstiger Nachweis der Sicherstellung der Verantwortlichkeit nach M.A.201 Bst. i) Teil-M der VO (EU) 1321/ 2014
  • Mietverträge oder Eigentumsnachweis für die Räume für Flugbetrieb und theoretische Ausbildung
  • Versicherungsnachweis über eine bestehende Halter-Haftpflichtversicherung für die zur Verwendung vorgesehenen Luftfahrzeuge
  • Betriebshandbuch
  • Ausbildungshandbuch
  • Ausbildungsprogramme für alle angebotenen Ausbildungslehrgänge
  • Vergabeverträge für extern vergebene Tätigkeiten (falls zutreffend)
  • Kopie AOC und/oder Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 LuftVG  (falls zutreffend)
  • Angaben zu den verwendeten FSDT * (falls zutreffend)

Verwaltungsgebühr: 160 – 1100 € (Gebührenrahmen)

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

06.12.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja