Luftverkehr - Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung beantragen
Wenn Sie Fluglehrer/innen oder Personal für die Flugsicherung ausbilden möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
35,00 Euro bis 380,00 Euro
Stellen Sie einen formlosen Antrag.
Flugschulen und Luftsportvereine
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520 |
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Telefon | |
Fax | 0361 57332-1462 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520 |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |