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Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung beantragen

Sie sind Privatpilot und möchten Ihren Luftfahrerschein umwandeln? Dann können Sie einen Antrag auf Umwandlung bei der Landesluftfahrtbehörde stellen.

Leistungsbeschreibung

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz). Die Umwandlung der Erlaubnis PPL in eine Erlaubnis LAPL wird auf Ihren Antrag von der Landesluftfahrtbehörde vorgenommen.

Erwerb eines Luftfahrerscheins

Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

Erneuerung

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

Umwandlung

Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

Thüringer Landesverwaltungsamt   Ref. 520, Luftverkehr   Jorge-Semprún-Platz 4   99423 Weimar

Es muss eine gültige PPL vorhanden sein.

Von der Luftfahrerschule vorzulegen:

Anmeldung zur Ausbildung

Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen

nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Kopie des Personalausweises

Vom Bewerber vorzulegen:  

Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners

Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren

bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O

Auszug aus dem Fahreignungsregister

Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)

Für die Umwandlung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 25,00 € erhoben.

Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Als Inhaber einer gültigen Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges (PPL) können sie auf Antrag Ihre Erlaubnis in eine LAPL umwandeln. Dabei werden die theoretische und die praktische PPL-Ausbildung vollständig auf die LAPL-Erlaubnis anerkannt.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

08.12.2021

Thüringer Landesverwaltungsamt   Ref. 520, Luftverkehr   Jorge-Semprún-Platz 4   99423 Weimar

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja