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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen  zu erhalten oder neu zu schaffen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.

Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.

Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:

  • eine Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch die zuständige Behörde anfragen

oder

  • eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge ergänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
    • Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen,
    • bedarfsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld,
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes,
    • Berufsausbildung,
    • Sonstige Maßnahmen zu den Bedürfnissen angemessenen Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen).

Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.

Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen kann online erfolgen. Das antragstellende Unternehmen beschreibt das Anliegen und senden dies nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. Nach Prüfung des Antrages nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit dem Unternehmen auf.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Integrationsamt.

Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag),
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides.

Gebühr: gebührenfrei

Widerspruch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

17.10.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Puschkinplatz 7
07545 Gera

Telefon

0361 57334-4307

Fax

0361 57334-4611

E-Mail

integrationsamt.gera@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGera Hauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

RegionalbahnGera Hauptbahnhof

Parkplatz

Parkplatzöffentliche Parkplätze in der Umgebung nutzen

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja