Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen
Wenn Sich in Ihrem Betrieb ein Ausbildungsverhältnis geändert, gekündigt oder aufgelöst, dann müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen das „Verzeichnis der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse“ – die Lehrlingsrolle.
Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.
Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Belege für den Grund der Änderung: wie z. B. Zeugnisse, Nachweise für Fehlzeiten, Kündigung, Aufhebungsvertrag u. ä.
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.
Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages
Die Handwerkskammer berät Auszubildende, gesetzliche Vertreter sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.
Thüringer Handwerkskammern
12.03.2021
Lehrlingsrolle Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen beantragen
Zuständige Stellen
Stelle | Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) |
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Telefon | |
Fax | 0365 8225-199 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag + Sonntag |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBusbahnhof Gera StraßenbahnHaupbahnhof / Theater |
Parkplatz | ParkplatzBielitzstraße Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |