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Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen

Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb bzw. Ihrer Legehennenhaltung vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen bzw. diese, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihnen eine Kennnummer zugeteilt.

Leistungsbeschreibung

Legehennenbetriebe bzw. -haltungen sind registrierungspflichtig, wenn sie

  • 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

In Thüringen wenden Sie sich bitte an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

  • Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl.

  • Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes,
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts und/oder der Ökokontrollstelle sowie
  • bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Die Registrierung bzw. Änderung der Registrierung ist nach Nr. 5.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.

Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand und Haltungssystem Kosten in Höhe von 25,- bis 484,- € an.

Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 bis 3 Wochen.

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Ggf. ist die Zulassung einer Packstelle erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

09.11.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

Telefon: +49 361 574041-131

Telefon: +49 361 574041-475

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de