Wahlrechtsbescheinigung erhalten
Wenn Sie als Bewerber/in an einer Wahl teilnehmen möchten, dann müssen Sie die sogenannten Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger/innen vorlegen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um für die Wahl zugelassen werden zu können müssen für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden.
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, welche je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt werden.
Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
kostenfrei
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 1100 Rechtsamt Allgemeine Rechtsberatung für die Verwaltung Mitwirkung beim Erlass örtlicher Rechtsvorschriften Führung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht Entgegennahme (zur Niederschrift) von eidesstattlichen Versicherungen Mitwirkung bzw. Führen von außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten Durchführung von Verwaltungspraktika für Rechtsstudenten Ausbildung von Rechtsreferendaren Erstellung von Rechtsgutachten Rechtliche Überprüfung der Beschlüsse des Stadtrates sowie der Ausschüsse und der Ortschaftsräte |
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Telefon | 0365 838-1350 |
Fax | 0365 838-1358 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSorge Markt StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus am UCI Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |