Wahl der kommunalen Volksvertretung
Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
28.12.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 1100 Rechtsamt Allgemeine Rechtsberatung für die Verwaltung Mitwirkung beim Erlass örtlicher Rechtsvorschriften Führung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht Entgegennahme (zur Niederschrift) von eidesstattlichen Versicherungen Mitwirkung bzw. Führen von außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten Durchführung von Verwaltungspraktika für Rechtsstudenten Ausbildung von Rechtsreferendaren Erstellung von Rechtsgutachten Rechtliche Überprüfung der Beschlüsse des Stadtrates sowie der Ausschüsse und der Ortschaftsräte |
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Telefon | 0365 838-1350 |
Fax | 0365 838-1358 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSorge Markt StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus am UCI Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |