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Wahlen

Wählbarkeitsbescheinigung

Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
 

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

28.12.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon

0365 838-2501

Fax

0365 838-2505

E-Mail

Einwohnerwesen@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein