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Wahlen

Europawahl Ergebnis feststellen

Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

Leistungsbeschreibung

Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen der Kreiswahl- oder Stadtwahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss
darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.

Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:

  • Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
  • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
  • Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.
  • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.
  • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt -oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).

  • Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament

keine

entfällt

circa 4 Wochen

Einspruch im Rahmen der Wahlprüfung beim Deutschen Bundestag.

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

11.01.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 1100 Rechtsamt
Kornmarkt 12
07545 Gera

Allgemeine Rechtsberatung für die Verwaltung

Mitwirkung beim Erlass örtlicher Rechtsvorschriften

Führung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht

Entgegennahme (zur Niederschrift) von eidesstattlichen Versicherungen

Mitwirkung bzw. Führen von außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten

Durchführung von Verwaltungspraktika für Rechtsstudenten

Ausbildung von Rechtsreferendaren

Erstellung von Rechtsgutachten

Rechtliche Überprüfung der Beschlüsse des Stadtrates sowie der Ausschüsse und der Ortschaftsräte

Telefon

0365 838-1350
In allen Fragen bezüglich des Datenschutzes, wenden Sie sich bitte an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz. Tel.: 0361 3771-900, Internet: www.thueringen.de/datenschutz

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