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Engagement und Beteiligung

Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein (w. V.)

Jeder kann einen wirtschaftlichen Verein gründen. Dieser ist jedoch nicht gleich der weit verbreiteten Form des e. V., sondern diese eigene Rechtsform wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales staatlich verliehen.

Leistungsbeschreibung

Unser Rechtssystem stellt oftmals für kleine „Gemeinschaftsprojekte“ vermeintlich nicht die geeignete Rechtsform zur Verfügung. Die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins ist mit der Zeit in Vergessenheit geraten, bietet jedoch für viele Vorhaben im niedrigen Kapitalbereich den passenden rechtlichen Rahmen. Ein wirtschaftlicher Verein ist, im Gegensatz zu einem Idealverein (e. V.), ein Verein, dessen Zweck auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Dieser wird auf der Grundlage des § 22 BGB errichtet. Beispiele für einen wirtschaftlichen Verein sind: Dorfläden/ Cafés, Agrar-Erzeugergemeinschaften, Forstbetriebsgemeinschaften, Vermarkter, Bildungsprojekte, Bereiche der Auftragsforschung oder andere hier nicht genannte Geschäftsfelder.

Bei Interesse genügt zunächst ein formloser Antrag auf Verleihung oder auch einfach eine Interessenbekundung für die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Referat 21
Steigerstraße 24
9096 Erfurt

Telefon: 0361 57 3313 402
E-Mail: Ref21@tmik.thueringen.de

  • Sie führen ein „kleines Unternehmen“ im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements oder sind eine „lose Verbindung“ Engagierter oder Sie wollen eines von beiden werden.
  • Sie bieten bestimmte Waren oder (Dienst-) Leistungen zu einem Entgelt an oder beabsichtigen dies zu tun.
  • Sie haben eine geringe Kapitalausstattung und andere Rechtsformen, wie die GmbH, AG, Genossenschaft oder Stiftung kommen für Sie nicht in Betracht.

  • Formloser Antrag (wir möchten einen wirtschaftlichen Verein gründen).
  • Das Protokoll zur Gründung des Vereins (wir haben bereits einen Vorverein gegründet, der noch nicht rechtsfähig ist).
  • Nachweis der Wahl und die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs (meistens der Vorstand des Vereins) mit Name und Anschrift der gewählten Personen (erster Vorstand ist Frau xyz, zweiter Vorstand ist Herr zyx, …).
  • Eine Satzung des Vereins im Entwurf (§ 1 der Name ist xyz, § 2 der Zweck ist zyx, …).
  • Ausführliche Begründung, warum nur die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins möglich und alle anderen verfügbaren Rechtsformen wie GmbH, AG, e. V., Stiftung, OHG, Genossenschaft und weitere unzumutbar sind.

Je nach Aufwand fallen bei der erfolgten Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein Verwaltungskosten zwischen 25 und maximal 1000 Euro an.

Es sind keine speziellen Fristen im Verleihungsverfahren des wirtschaftlichen Vereins zu beachten.

Nach Vorlage aller Unterlagen in Abhängigkeit vom Prüfaufwand, grundsätzlich aber nicht länger als vier Wochen.

Verpflichtungsklage

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

28.12.2020

Zuständige Stellen

99104 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales - Referat 21

99104 Erfurt

Telefon

0361 57331-3402

E-Mail

Ref21@tmik.thueringen.de

WWW

Internet

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Steigerstraße 24 99096 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales - Referat 21
Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Telefon

0361 57331-3402

E-Mail

Ref21@tmik.thueringen.de

WWW

Internet

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein