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Engagement und Beteiligung

Thüringen Jahr

In Thüringen wurden die Freiwilligenjahre Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Freiwilliges Kulturelles Jahr zum Thüringen Jahr zusammengefasst. Das...

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

In Thüringen wurden die Freiwilligenjahre Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Freiwilliges Kulturelles Jahr zum Thüringen Jahr zusammengefasst.

Das Thüringen Jahr bietet interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, freiwillig ganztägig in den unterschiedlichsten Bereichen unserer Gesellschaft tätig zu sein, sich zu engagieren und sich dabei persönlich zu entwickeln. Dieses Jahr ist besonders geeignet, damit junge Menschen sich - vor allem nach dem Schulabschluss - über ihre Berufsmöglichkeiten informieren, sich beruflich orientieren und in einem Berufsfeld praktisch ausprobieren können. Insofern kann das Thüringen Jahr auch bei der persönlichen Lebensplanung helfen.

Teilnehmen können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Hauptwohnsitz in Thüringen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und vor Vollendung des 27. Lebensjahres, die nicht in einem Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.


Einsatzmöglichkeiten befinden sich in den verschiedensten sozialen und kulturellen Einrichtungen, des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Kindertagesstätten, in Sportvereinen, Schulen, in der Denkmalpflege sowie des Natur- und Umweltschutzes und der Umweltbildung.

Das Thüringen Jahr beginnt jeweils am 1. September und dauert in der Regel zwölf Monate. Die Mindestdauer des Einsatzes beträgt sechs Monate. Begleitend zum praktischen Einsatz finden insgesamt 25 Seminartage zu verschiedenen Themen statt, die als Bildungsseminarwochen oder Einzelseminare durchgeführt werden.

Die Teilnehmenden erhalten ein monatliches Taschengeld und Arbeitskleidung sowie eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden von den Trägern übernommen. Die Fortzahlung des Kindergeldes bleibt bestehen.

Für Fragen rund um das Thüringen Jahr, zu Einsatzmöglichkeiten, zum Bewerbungsverfahren, zu den Trägern und den Rahmenbedingungen stehen die anerkannten Träger des Thüringen Jahres zur Verfügung.

THüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

20.12.2012