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Engagement und Beteiligung

Petition an den Thüringer Landtag

Der vom Thüringer Landtag gebildete Petitionsausschuss entscheidet über die an ihn eingereichten bürgerlichen Bitten und Beschwerden, die sogenannten Petitionen.

Leistungsbeschreibung

Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Diese Bitten und Beschwerden werden Petitionen oder Eingaben genannt.

Über die an den Thüringer Landtag gerichteten Petitionen entscheidet der vom Landtag gebildete Petitionsausschuss. Er prüft die Petitionen in der Sache, wenn die Person oder die Stelle, auf deren Verhalten sich die Petition richtet, öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Aufsicht des Freistaats Thüringen untersteht.

Petitionen können schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren.

Weitere Informationen zum Petitionsausschuss, seine Zuständigkeit, zum Einreichen einer Petition und zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Website des Thüringer Landtags.

Thüringer Landtag, Petitionsausschuss

Schriftliche Petitionen können auch elektronisch eingereicht werden, wenn dafür das auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet bereitgestellte Formular verwendet wird.

Thüringer Landtag

06.08.2013

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landtag - Petitionsausschuss
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Telefon

0361 37-72076

Fax

0361 37-71050

E-Mail

Petitionsausschuss@Landtag.Thueringen.de

WWW

Thüringer Landtag - Petitionsausschuss

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Petition an den Thüringer Landtag