Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen
Mitglieder im Prüfungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss erhalten eine Entschädigung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Dieser wird in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und gehört. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man eine unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Als Mitglied in einem Berufsbildungsausschuss erhalten Sie für Ihren Aufwand eine Entschädigung für:
- bare Auslagen
- Zeitversäumnis.
- Kilometergeld für PKW.
Die Entschädigung dient dem Ersatz von Auslagen, die Ihnen für Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegung und eventuell notwendig gewordene Übernachtungen entstanden sind. Fahrtkosten erstattet für Fahrten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zwischen Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz und dem Ort, an dem die Sitzung oder eine sonstige Veranstaltung des Berufsbildungsausschusses stattfindet.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis wird pro Sitzung pauschal berechnet. Sie erhalten nur eine Entschädigung für Zeitversäumnis, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren kein Gehalt für die aufgewandte Zeit erhalten.
Die Höhe der Entschädigung setzt die zuständige Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde fest.
- Antrag inkl. Nachweise und Belege wird eingereicht
- Antrag wird geprüft
- Entschädigung wird bewilligt
Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Berufsgruppe zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
- Sie sind Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Sie haben an einer Sitzung des Berufsbildungsausschusses teilgenommen
- Ihnen entstehen aufgrund Ihrer Teilnahme im Berufsbildungsausschuss bare Auslagen, Zeitversäumnisse oder Kosten aufgrund der Fahrt
- Und/ oder: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn keine Fortzahlung Ihres Gehaltes für die Dauer der Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss
- Nachweis/Beleg über Barauslagen
- Für Zeitversäumnisse: abhängig von Ihrer zuständigen Stelle/IHK Zeitnachweise, falls diese keine Pauschalen ansetzt
- Eigenauskunft über gefahrene Kilometer bei Fahrtkosten mit PKW
Der Antrag ist kostenfrei.
Der Antrag und die Nachweise müssen bis zum 31.12. des Jahres vorliegen, in dem Sie im Berufsbildungsausschuss tätig waren.
Bei vollständig vorliegendem Antrag
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützt Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.
IHK Ostthüringen zu Gera
22.12.2023
Zuständige Stellen
Gaswerkstraße 23 07546 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
07490 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Stelle | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie |
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Telefon | |
Fax | 0361 57-4176799 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleNordbahnhof BusLinie 9 HaltestelleSalinenstraße StraßenbahnLinie 1, 5 HaltestelleErfurt-Nord Regionalbahn52, 55, 56 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 1 Gebühren: Nein ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 12 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |