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Engagement und Beteiligung

Eine befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ausnahmegenehmigungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen sind und mit einer Amateurfunkstelle experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien planen, können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine spezielle Genehmigung beantragen. Diese erlaubt bestimmte Ausnahmen von den geltenden technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der Amateurfunkverordnung.

Falls die Amateurfunkstelle fernbedient oder automatisch arbeiten soll, nutzen Sie bitte das Antragsformular für die Zuteilung von fernbedient oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen und ergänzen Sie dieses um eine Erläuterung Ihres Experiments oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie.

In jedem Fall ist für die Bearbeitung Ihres Antrags eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens erforderlich. Rückfragen zu Ihrem Experiment oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie seitens der BNetzA können die Bearbeitung verlängern.

Für die genehmigten Ausnahmen legt die BNetzA gegebenenfalls zusätzliche Auflagen fest, die Sie einzuhalten haben.

Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind stets befristet und können unter Umständen verlängert werden. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig bei der BNetzA.

Sie können die befristete Ausnahme für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle online oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Bescheid, der gegebenenfalls zusätzliche Auflagen aufführt, und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Antrag per E-Mail oder Post:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • direkt online ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Die BNetzA sendet Ihnen
    • einen Bescheid, der gegebenenfalls zusätzliche Auflagen aufführt, und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Sie sind zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland zugelassen und verfügen somit über ein personengebundenes Rufzeichen.

  • Antrag
    • Falls die Amateurfunkstelle fernbedient oder automatisch arbeiten soll, nutzen Sie bitte das Antragsformular für die Zuteilung von fernbedient oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstellen und ergänzen Sie dieses um eine Erläuterung Ihres Experiments oder Ihrer technisch-wissenschaftlichen Studie.
    • Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens erforderlich.

Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben. Die Berechnung der Gebührenhöhe erfolgt nach Zeitaufwand. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe wird für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel des jeweiligen Stundensatzes erhoben: - Für den mittleren Dienst: 14,80 EUR / Viertelstunde - Für den gehobenen Dienst: 18,60 EUR / Viertelstunde

Gebühr: EUR 14,80 - 18,60

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Gebuehren/ANetzABgebV-Abs3.pdf

Für den Antrag gibt es keine Frist. Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zuteilungszeitraums beantragen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von den beantragten Frequenzen ab. Sind die Frequenzen primär dem Amateurfunkdienst zugewiesen, ist die Bearbeitungszeit erheblich kürzer als bei Anträgen, bei denen die beantragten Frequenzen dem Amateurfunkdienst sekundär zugewiesen sind.

Bearbeitungsdauer: 1 - 12 Monate

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 10

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

16.09.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Canisiusstr. 21
55122 Mainz

Telefon

+49 613118 0

Fax

+49 6131 185016

E-Mail

225.Postfach@bnetza.de

WWW

Bundesnetzagentur: Amateurfunk

De-Mail

info@bnetza.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein