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Engagement und Beteiligung

Dorferneuerung und –entwicklung – Förderung beantragen

Sie wollen Ihre Gemeinde baulich oder mithilfe eines ganzheitlichen Konzepts aufwerten? Sie wollen für Ihre Gemeinde ein Dorfgemeinschaftshaus? Sie wollen historische Bausubstanz erhalten und umnutzen? Dann beantragen Sie eine Förderung für Dorferneuerung und -entwicklung.

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Dorferneuerung und Dorfentwicklung beantragen. Die Regelfördersätze für die Dorferneuerung und –entwicklung betragen 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinde und gemeinnützigen juristischen Personen, sonst bis zu 35 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

  • Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK)
  • Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung,
  • Investive Vorhaben wie zum Beispiel Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • und anderes mehr.
  Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Diese Leistung bezieht sich lediglich auf Ortsteile der Stadt Gera

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Eine Förderung beantragen können Sie als

Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Um einen gezielten und wirkungsvollen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Fördermittel vorrangig in anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes eingesetzt.

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

15. Januar für das laufende Jahr, zur Anerkennung als Förderschwerpunkt bis zum 15.03. für das Folgejahr mittels formlosem Antrag

Widerspruch

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Gera

Die Stadt Gera stellt beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung den Antrag zur Aufnahme als Förderschwerpunkt zur Dorferneuerung eines Ortsteiles der Stadt Gera.

Mit der Bestätigung der Aufnahme wird auf dieser Grundlage eine Dorfentwicklungsplanung erstellt. In dieser werden einzelne Maßnahmen festgelegt, welche durch die Stadt Gera umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Dorfentwicklungsbeirat prioritär mit Kostenschätzung abgestimmt.

Anhand der Prioritätenliste und der Möglichkeiten der Einstellung der Haushaltsmittel der Stadt Gera wird für eine Einzelmaßnahme der Fördermittelantrag bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt.

Private Vorhabenträger können bei Bestätigung als Förderschwerpunkt ihr eigenes Vorhaben in Abstimmung mit der Stadt Gera zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

20.03.2023

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera

Telefon

+49 361 574065-101

Fax

+49 361 574164-333

E-Mail

post.gera@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Zweigstelle Gera

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Infotelefon Landentwicklung

Telefon: +49 361 574062-999

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Stelle

PORTIA Servicehotline
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda

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E-Mail

portia.post@tlllr.thueringen.de

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