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Engagement und Beteiligung

Die Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder eines Amateurfunkzeugnisses beantragen

Mit einer bestandenen Amateurfunkprüfung können Sie eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Amateurfunkprüfung bestanden haben, können Sie eine Prüfungsbescheinigung für Amateurfunkprüfungen beantragen. Die Prüfungsbescheinigung ist gleichzeitig Ihr Amateurfunkzeugnis.

Ihre Amateurfunkprüfung müssen Sie dafür entweder bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder bei einer der folgenden, ehemals zuständigen Behörden abgelegt haben:

  • Deutsche Bundespost
  • Bundesamt für Post und Telekommunikation
  • Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Je nach Amateurfunkprüfung, die Sie bestanden haben, erhalten Sie ein Amateurfunkzeugnis für

  • Klasse A oder
  • Klasse E

Wenn Sie im Rahmen einer Prüfung Fähigkeiten im Geben und Hören von Morsezeichen nachgewiesen haben, kann die BNetzA Ihnen dies in Ihrer Prüfungsbescheinigung bescheinigen.

CEPT-Novice-Lizenz und HAREC

Zusätzlich zu Ihrer Prüfungsbescheinigung können Sie auch eine CEPT-Novice-Lizenz und das HAREC beantragen. Mit diesen Lizenzen können Sie Amateurfunkgenehmigungen im Ausland beantragen, wenn Sie sich im jeweiligen Land nur vorübergehend aufhalten und nicht dauerhaft leben.

Eine CEPT-Novice-Lizenz nach dem ERC-Report 32 erhalten Sie, wenn Sie folgende Amateurfunkprüfungen bestanden haben:

  • Klasse E oder
  • Klasse 3.

Ein Harmonised Amateur Radio Examination Certificate (HAREC), also ein international harmonisiertes Amateurfunkzeugnis gemäß CEPT-Empfehlung T/R 61-02, wird Ihnen auf Antrag ausgestellt, wenn Sie eine der folgenden Amateurfunkprüfungen bestanden haben:

  • Klasse A,
  • Klasse B,
  • Klasse C,
  • Klasse 1 oder
  • Klasse 2

Bitte beachten Sie: Haben Sie Ihre Amateurfunkprüfung in einem anderen Land abgelegt, müssen Sie dort die Bescheinigung beantragen. Sollten Sie nur Teile der Amateurfunkprüfung bei einer Behörde in Deutschland abgelegt haben, kann die BNetzA Ihnen auch nur diese Prüfungsteile bescheinigen.

Hinweis: Falls Sie keine Zulassung zum Amateurfunkdienst besitzen und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bereits abgelaufen sind, können Hinweise auf eine erfolgreich abgelegte Prüfung erforderlich sein.

Die Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.
     

Antrag per E-Mail oder Post:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag entweder per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Sie haben eine Amateurfunkprüfung bei der BNetzA oder einer früheren zuständigen deutschen Behörde erfolgreich abgelegt.

  • Antrag
  • Gegebenenfalls Hinweise auf eine erfolgreich abgelegte Prüfung, zum Beispiel
    • eine Mitteilung über die bestandene Amateurfunkprüfung von einer zuständigen deutschen Behörde,
    • eine ungültig gemachte frühere Amateurfunkgenehmigung oder
    • ein Sie betreffender Eintrag in einer früheren Rufzeichenliste.

Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.

Gebühr: EUR 16,00

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Gebuehren/ANetzABgebV-Abs3.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 10

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

16.09.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225
Canisiusstr. 21
55122 Mainz

Telefon

+49 613118 0

Fax

+49 6131 185016

E-Mail

225.Postfach@bnetza.de

WWW

Bundesnetzagentur: Amateurfunk

De-Mail

info@bnetza.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein