Betreuungsverein (Vormundschaft) - Anerkennung
Sie wollen einen Betreuungsverein betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
- eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird,
- sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
- planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
- einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.
Darüber hinaus muss er von Personen geleitet werden, die nach ihrer Persönlichkeit sowie ihrer Ausbildung oder Berufserfahrung hierzu geeignet sind und die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.
Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.
Wenden Sie sich über Ihre örtliche Betreuungsbehörde an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Vereinssatzung
- Versicherungsnachweis
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Widerspruch
Es genügt ein formloser Antrag.
Thüringer Landesverwaltungsamt
31.07.2013
Zuständige Stellen
Charlottenstraße 2 98617 Meiningen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
---|---|
Telefon | |
Fax | 03693 460-200 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
Öffnungszeiten |
Dienstag Bitte vereinbaren Sie einen Termin. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBahnhof RegionalbahnMeiningen BusMeiningen - Busbahnhof |
Parkplatz | Parkplatz Parkplätze: 40 Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
98602 Meiningen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
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Telefon | |
Fax | 03693 460-200 |
WWW | Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710 |
Öffnungszeiten |
Dienstag Bitte vereinbaren Sie einen Termin. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleBahnhof RegionalbahnMeiningen BusMeiningen - Busbahnhof |
Parkplatz | Parkplatz Parkplätze: 40 Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |