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Engagement und Beteiligung

Betreuungsverein (Vormundschaft) - Anerkennung

Sie wollen einen Betreuungsverein betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er

  • eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichern wird,
  • sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
  • planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
  • einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

Darüber hinaus muss er von Personen geleitet werden, die nach ihrer Persönlichkeit sowie ihrer Ausbildung oder Berufserfahrung hierzu geeignet sind und die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.

Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.

Wenden Sie sich über Ihre örtliche Betreuungsbehörde an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung
  • Versicherungsnachweis
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen

Es fallen keine Gebühren an.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Widerspruch

Es genügt ein formloser Antrag.

Thüringer Landesverwaltungsamt

31.07.2013

Zuständige Stellen

Charlottenstraße 2 98617 Meiningen


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710
Charlottenstraße 2
98617 Meiningen

Telefon

03693 460-120

Fax

03693 460-200

E-Mail

ute.hardt@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710

Öffnungszeiten

Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 
Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleBahnhof

RegionalbahnMeiningen

BusMeiningen - Busbahnhof

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 40

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

98602 Meiningen


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710

98602 Meiningen

Telefon

03693 460-120

Fax

03693 460-200

E-Mail

ute.hardt@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710

Öffnungszeiten

Dienstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 
Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleBahnhof

RegionalbahnMeiningen

BusMeiningen - Busbahnhof

Parkplatz

Parkplatz

Parkplätze: 40

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein