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Wasser, Gewässer und Boden

Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden

Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:

  • Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
  • Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
  • Sonstige Dokumente werden hochgeladen

  • Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
  • Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.

  • Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
  • Anlagendokumentation
  • Schematischer Übersichtsplan
  • Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
  • Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr

keine

Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.

  • Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
  • Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
  • gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt

entfällt, da reine Berichterstattung

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

07.08.2023

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Telefon

0361 57394-2000

Fax

0361 57394-2222

E-Mail

poststelle@tlubn.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein