Einwände bezüglich der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbringen
Wenn Sie von einem Festsetzungsverfahren eines Überschwemmungsgebietes betroffen sind, können Sie Hinweise und Einwendungen zu diesem vorbringen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes werden alle die Flächen erfasst, die auf Grund ihrer Lage statistisch gesehen einmal in hundert Jahren durch Hochwasser des entsprechenden Gewässers überschwemmt werden.
Ein Überschwemmungsgebiet wird auf der Grundlage einer fachtechnischen Berechnung nach der Prüfung aller eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen festgesetzt.
Bei der hydraulischen Berechnung werden die beim Hochwasser zu erwartende Abflussmenge, das Gelände sowie andere Einflussgrößen berücksichtigt.
In einem Überschwemmungsgebiet gelten verschiedene Schutzbestimmungen und Verbote.
Innerhalb eines Verfahrens zur Festlegung des Überschwemmungsgebietes haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise, Bedenken und Fragen dazu vorzutragen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes werden in den betroffenen Städten, Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften folgende Unterlagen im Entwurf ausgelegt:
- Texte der Rechtsverordnung
- Flurstücksgenaue Karten im Format A1
Die Auslegungszeiten und -orte werden Ihnen im jeweiligen Amtsblatt beziehungsweise durch einen öffentlichen Aushang rechtzeitig bekanntgegeben.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich die Unterlagen auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ansehen. Der entsprechende Link wird im Bekanntmachungstext veröffentlicht.
Nach der Einsichtnahme haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Einwendungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder online vorzubringen.
Wenn Sie die Einwendung online vorbringen möchten, benutzen Sie bitte die zur Verfügung gestellte Eingabemöglichkeit. Beantworten Sie hierbei alle erforderlichen Fragen mit Sorgfalt, damit Ihre Hinweise zum Beispiel dem korrekten Ort zugeordnet werden können. Das Hochladen von zusätzlichen Dokumenten, beispielsweise von Fotos real abgelaufener Hochwasserereignisse, erleichtern beziehungsweise unterstreichen möglicherweise Ihre textlichen Ausführungen.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Referat 41 Hydrologischer Landesdienst, Hochwassernachrichtenzentrale.
Gebühr: gebührenfrei
Einwendungen können Sie bis zu einem Monat nach Beendigung der Auslegung vorbringen.
Die Prüfung sämtlicher eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen kann eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Gegebenenfalls wendet sich die zuständige Behörde mit weiteren Fragen an Sie.
Klage
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
14.05.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 41 - Hydrologischer Landesdienst, Hochwassernachrichtenzentrale |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |