Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken der Bienenbelegstellen in Thüringen beantragen
Sind Sie Imker und der vorgesehene Standort Ihrer Bienen befindet sich im Umkreis von 7 km um eine Bienen-Belegstelle in Thüringen? Dann benötigen Sie dafür eine Aufstellgenehmigung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
In Thüringen existieren aktuell sieben staatlich anerkannte Belegstellen: Birkenmoor, Gehlberg, Kirchtal, Wüstenwetzdorf, Oberhof, Kieferle und Weißberg/Rennsteig.
Wollen Sie in deren Umkreisen (7 Kilometer) Bienenvölker aufstellen, bedarf es einer Genehmigung. Durch den Schutzbereich sollen unerwünschte Kreuzungen oder der Eintrag von Krankheiten vermieden werden. Innerhalb dieser Schutzbezirke ist es verboten, dauerhaft Bienenvölker zu halten, die der festgelegten Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle nicht entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken von Bienenbelegstellen muss beim TLLLR beantragt werden.
Formloser schriftlicher Antrag (inkl. notwendiger Angaben)
Prüfung/Antragsbearbeitung durch TLLLR, Beteiligung des Landesverbandes Thüringer Imker e.V. und der jeweils zuständigen Veterinärämter sowie der betroffenen Belegstellenleiter
Erteilung Aufstellgenehmigung oder Ablehnungsbescheid
Katrin Eberhardt
Referat 32 – Nutztierhaltung
Tel: +49(361) 57-4151119
Fax: +49(361) 57-4151299
- Betroffene Belegstelle,
- Angaben zum Aufstellstandort (Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücks Nummer (Lage-Karte)
- Gesundheitsbescheinigung bzw. Seuchenfreiheitsbescheinigung des örtlich zuständigen Veterinäramts
- Anzahl der Bienenvölker, Rasse
- Zustimmung des Grundstückseigentümers/Pächters
- Beleg zur Herkunft der Königinnen/Zuchtlinie, Nachweis der Zuchtlinie/Zuchtrichtung der jeweiligen Bienenbelegstelle für die betreffenden Bienenvölker
- Bei Toleranz-Belegstellen - Ausnahmegenehmigung zum Aussetzen der Varroabehandlung
Kosten: 21 € je Aufstellgenehmigung
Widerspruchsfrist: 1 Monat
1-4 Wochen
Für Thüringen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erhoben werden.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Postfach 100 262
07702 Jena
- Formloser Antrag
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Thüringen:
Die Betreiber der Belegstellen sind verpflichtet bis zum 30.04. die Vatervölker (4a) der Belegstelle für das Folgejahr bekanntzugeben. Entsprechende Adressen und die Ansprechpartner sowie die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker sind im Internet unter: http://www.lvthi.de/beleg.html zu jeder Thüringer Belegstelle aufgeführt.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung
28.04.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 32 - Nutztierhaltung |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Bienenbelegstellen
Telefon: +49 361 574151-117