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Todesfall

Genehmigung zur Umbettung von Leichen oder Urnen Erteilung

Für die Umbettung von Leichen oder Urnen auf einen anderen Friedhof oder eine andere Grabstätte benötigen Sie eine Erlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Leiche oder Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen Sie dafür einer Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Umbettung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung umgebettet werden.

Zu Fragen des Verfahrensablaufs setzen Sie sich mit dem jeweiligen Friedhofsträger in Verbindung.

Für die Genehmigung der Umbettung einer Leiche oder einer Urne müssen Sie alle triftigen Gründe schildern, die ausnahmsweise die Störung der Totenruhe rechtfertigen können.

Nachweis, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.

Es gibt keine Frist.

Angaben zu einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer können nicht gegeben werden. Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ausgrabung.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

01.12.2022

Zuständig ist der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Religions oder Weltanschauungsgemeinschaft)

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3520 Gesundheitsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Amtsärztlicher Dienst
- Hygiene- und Infektionsschutz
- Kinder- und Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst
- Sozialpsychiatrischer Dienst

Telefon

0365 838-3501

Fax

0365 8383505

E-Mail

gesundheit@gera.de

WWW

Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein