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Todesfall

Bestattung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können...

Leistungsbeschreibung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4840 Friedhöfe
Friedhofstraße 10
07546 Gera

  • Vergabe und Verlängerung von Grabrechten
  • Erteilung von Genehmigungen zur Grabgestaltung und für gewerbliche Betätigung auf kommunalen Friedhöfen
  • Organisation von Trauerfeiern und Verabschiedungen
  • Durchführung von Erd- und Feuerbestattungen
  • Annahme, Aufbewahrung, Transport und Beisetzungen von Verstorbenen oder deren Asche
  • Gärtnerische Pflege der Friedhöfe sowie der Gräber mit ständigem Ruherecht
  • Friedhofsplanung
  • Unterhaltung von Bauten und Denkmalen auf Friedhöfen
  • Betrieb von Krematorien und Feierhallen

    Durch den Fachdienst werden folgende Friedhöfe verwaltet:

  • Ostfriedhof
  • Südfriedhof
  • Untermhaus
  • Langenberg
  • Thieschitz
  • Zeulsdorf
  • Kleinfalke
  • Cretzschwitz
  • Negis
  • Naulitz
  • Wernsdorf
  • sowie die kirchlichen Friedhöfe in Dürrenebersdorf und Kaimberg
Telefon

0365 8333840

Fax

0365 8333845

E-Mail

stadtgruen@gera.de

WWW

Friedhöfe in Gera

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleOstfriedhof

BusLinie 17

HaltestelleOstfriedhof

Parkplatz

ParkplatzParken am Haupteingang möglich (Friedhofstraße, Straße des Bergmanns), Parkplatz zur Friedhofsverwaltung befindet sich in der Dehmelstraße

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja