Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
Wenn Sie Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen, dann können Sie Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
14.03.2013
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3140 Teilhabemanagement - Hilfe zum Lebensunterhalt |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3145 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
Stelle | Team Grundsicherung |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-3175 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHerderstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |