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Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

Förderung aus dem ESF Plus-Programm "EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" beantragen

Das ESF Plus-Bundesprogramm fördert Vorhaben, die die Lebenssituation und soziale Eingliederung von besonders benachteiligten Personen verbessern.

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert in Ihrer Organisation Projekte für besonders benachteiligte Personen mit einem Förderprogramm.

Das Bundesprogramm "Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" (EhAP Plus) richtet sich an folgende 2 Zielgruppen:

  • Zielgruppe 1: besonders benachteiligte neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und deren Kinder unter 18 Jahren sowie Angehörige von Minderheiten (etwa marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma)
  • Zielgruppe 2: Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen und deren Kinder unter 18 Jahren

Folgende Einzelziele werden im Programm EhAP Plus gefördert:

  • Einzelziel 1: Ansprache, Beratung und Begleitung von Personen der Zielgruppe 1 zu weiterführenden Hilfsangeboten.
  • Einzelziel 2: Ansprache, Beratung und Begleitung von Personen der Zielgruppe 2 zu weiterführenden Hilfsangeboten.
  • Einzelziel 3: Sensibilisierung und interkulturelle Schulung bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu den Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung. Diese richtet sich besonders an Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort.

Ihr Projekt muss entweder allein auf das Einzelziel 1 oder 2 oder auf beide Einzelziele ausgerichtet sein. Aktivitäten aus dem Einzelziel 3 können Sie jeweils ergänzen.

Zudem fördert Sie das BMAS, wenn Sie als ergänzende Maßnahme ein niedrigschwelliges Modellprojekt über die Hilfsangebote in digitalen beziehungsweise sozialen Medien aufbauen. Dieses Modellprojekt soll auch Falschmeldungen in den sozialen Medien entgegenwirken. Es muss auf die Einzelziele 1 und 2 ausgerichtet sein.  Das Modellprojekt wird nur einmalig für 4 Jahre gefördert und hat am 01.10.2022 seine Arbeit aufgenommen.

Art und Umfang

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der Gesamtausgaben. Sie stammt aus den Mitteln

  • des ESF (Europäischer Sozialfonds) Plus mit maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • des Bundes mit maximal 5 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen können Sie über das Förderportal ZEU-S einreichen.
  • Die eingereichten Interessenbekundungen werden durch ein externes Gutachterinstitut bewertet. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem der Qualität des Projektkonzepts, Aspekten der Eignung, der Finanzierung und Verstetigungspotenzialen.

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt in der 1 Stufe positiv bewertetet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Sie können einen Antrag stellen

  • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
  • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
    • Kommune,
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
    • sonstiger gemeinnütziger Träger,
    • Forschungsinstitut,
    • Verband und
    • Unternehmen.

Natürliche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Bei der Planung müssen Sie die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung sowie die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit beachten.
  • Sie können die Zielgruppen im EhAP Plus in den Einzelzielen 1 und 2 auch über arbeitsmarktbezogene Inhalte informieren und beraten. Dabei werden keine eigenen Maßnahmen oder direkte Vermittlungen in Arbeit oder Ausbildung sowie zu konkreten Förderleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehungsweise III gefördert. Eine direkte Heranführung der Zielgruppen an den Arbeitsmarkt ist nicht möglich.

Falls Sie für das Antragsverfahren zugelassen werden:

  • ein rechtsverbindlich unterschriebenes Begleitschreiben der Kommune oder einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung und
  • eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Partnern.

Falls in Ihrem Vorhabenkonzept eine arbeitsmarkbezogene Beratung von EhAP-Zielgruppen vorgesehen ist:

  • ein rechtsverbindlich unterschriebenes Begleitschreiben der zuständigen Jobcenter oder Agenturen für Arbeit vor Ort zu den geplanten arbeitsmarktbezogenen Beratungsangeboten

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Die 1. Förderrunde läuft von Oktober 2022 bis September 2026. Ein 2. Förderaufruf ist für das 4. Quartal 2023 geplant.

Anhörungsfrist: 1 - 3 Monate

Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens – sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden – ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.

Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

Verwaltungsbehörde ESF im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

14.12.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) – Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Telefon

+49 355 355-486999

Fax

+49 234 9783880145

E-Mail

ZEUS@kbs.de

WWW

Förderportal Z-EU-S

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat EF2 – ESF Plus-Bundesprogramm "EhAP Plus"
Rochusstraße 1
53123 Bonn, Stadt

Telefon

+49 22899 5270

E-Mail

thomas.becker@bmas.bund.de

E-Mail

elisabeth.vanderlinde@bmas.bund.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein