Zum Inhalt springen
Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

Behindertenberatung

Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet. Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger...

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet.

Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.

Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten.

Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei den Rehabilitationsträgern.

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - 1075 Behindertenbeauftragte
Kornmarkt 7
07545 Gera

Behindertenbeauftragte/Gesundheitsförderung
Eine wichtige Form der Interessenvertretung zugunsten behinderter Menschen ist die Installation der Behindertenbeauftragten in der Stadt Gera. Hauptaufgabe der Beauftragten für die Belange der behinderten Bürger/innen in der Stadt Gera ist das Dienen als Impulsgeber und das Sensibilisieren für die Bedürfnisse und Belange behinderter Menschen. Barrieren sollen abgebaut werden, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben in unserer Stadt teilnehmen können. Ebenso ist die Behindertenbeauftragte zugleich Ansprechpartner für behinderte Menschen und deren Angehörige, unterstützt diese in schwierigen Lebenssituationen und in ihren Bemühungen um Teilhabe.

Telefon

0365 8381073

E-Mail

behindertenbeauftragte@gera.de

WWW

Behindertenbeauftragte

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein