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Studium

Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen

Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.

Leistungsbeschreibung

Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.

Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.

Ihr Antrag kann

  • zu einem Härtefallerlass führen:
    • Ihnen wird die (Rest-)Schuld Ihres BAföG-Darlehens erlassen.
  • zu einer Ablehnung führen:
    • Sie müssen die verbliebenen Schulden in Höhe Ihres BAföG-Darlehens einschließlich offener Kosten und Zinsen zurückzahlen.

Sie können Ihren Antrag formlos

  • telefonisch,
  • schriftlich und
  • online

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Den Antrag können Sie formlos

  • telefonisch
  • schriftlich und
  • online

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

  • Wenn Sie Ihren Antrag telefonisch stellen:
    • Rufen Sie eine der angegebenen Telefonnummern des BVA an.
    • Stellen Sie den Antrag.
  • Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:
    • Schicken Sie den formlosen, sowie unterschriebenen Antrag - unter Angabe Ihres Geschäftszeichens - per Post an das BVA.
  • Wenn Sie Ihren Antrag online stellen:
    • Öffnen Sie das BAföG-Online Portal des BVA und registrieren Sie sich dort.
    • Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
    • Melden Sie sich im BAföG-Online Portal an.
    • Klicken Sie „Antragsformulare“ an und wählen Sie das Formular „Härtefallerlass“ über den Button „Antrag stellen“ aus.
    • Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf den Button „Senden“.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per Post vom BVA.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, sind Sie schuldenfrei und müssen das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.
  • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe zurückzahlen.

Sie können einen Antrag stellen, wenn

  • Ihnen ein Kooperationserlass vom Bundesverwaltungsamt (BVA) abgelehnt wurde.

Voraussetzungen für den Härtefallerlass:

  • innerhalb des Rückzahlungszeitraums
    • wurden höchstens 1 Mal Anschriftenermittlungskosten gegen Sie erhoben;
      • das passiert, wenn Sie die Änderung Ihres Namens oder die Änderungen Ihrer Wohnanschrift nicht mitgeteilt haben und das Bundesverwaltungsamt (BVA) diese ermitteln musste
    • wurde nie ein Bußgeld gegen Sie bestandskräftig festgesetzt;
      • Bußgelder werden erhoben, wenn Sie Änderungen der maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse während einer Freistellung oder Stundung nicht mitgeteilt haben
    • haben Sie sämtliche Zahlungsverpflichtungen einschließlich Kosten- und Zinsforderungen beglichen;
      • sind Rückstandszinsen höchstens für die Dauer von insgesamt 150 Tagen angefallen.

Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.

  • keine

  • keine

Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses

  • Bearbeitungsdauer des Antrags: 3 Monate

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform nötig: nein
  • persönliches Erscheinen: nein

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

04.12.2020

Zuständige Stellen

Barbarastraße 1 50735 Köln, Stadt


Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt

Telefon

+49 228 99358-0

Fax

+49 228 99358-2823

E-Mail

poststelle@bva-bund.de

WWW

Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)

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Montag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

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Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

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Bundesverwaltungsamt (BVA)

50728 Köln, Stadt

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Mittwoch: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Eupener Straße 125 50933 Köln, Stadt


Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), BF, BAföG-Rückforderungen
Eupener Straße 125
50933 Köln, Stadt

Telefon

+49 221 758-45454
BAföG-Hotline

WWW

Informationen zum BAföG-Verfahren auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts (BVA)

WWW

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Dienstag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Donnerstag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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