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Schule

Schulwegsicherheit gewährleisten

Hier erhalten Sie Informationen zur Sicherung von Schulwegen.

Leistungsbeschreibung

Die Sicherheit des Schulwegs Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Ihnen als Eltern erreichen.

Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.

Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Sie können sich an die Polizei wenden, um Angebote der Verkehrssicherheitsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich darüber zu informieren.

Sie können sich zunächst direkt an die Schule Ihres Kindes bzw. die Schulen Ihrer Kinder wenden. Anschließend können Sie gemeinsam in Abstimmung mit der Schule auf den Schulträger bzw. die Straßenverkehrsbehörde zugehen.

Wenden Sie sich in sämtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der Prüfung der Schulwegsicherheit an die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Sie können Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

24.11.2023

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4720 Straßenverkehr
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet.

Im Bereich des Güterverkehrsrechtes werden u.a. nationale Erlaubnisse und Gemeinschaftslizenzen erteilt. Im Personenbeförderungsrecht können Erlaubnisse für Mietwagen- und Taxiverkehr beantragt werden. Außerdem erfolgt die Abnahme der Ortskenntnisprüfung auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Telefon

0365 838-4720

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenverkehr

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja