Schule
Ganztagsschulen
Unter Ganztagsschulen werden laut Kultusministerkonferenz Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich I: an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmende...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Unter Ganztagsschulen werden laut Kultusministerkonferenz Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich I:
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.
Es werden drei Formen unterschieden:
- In der voll gebundenen Form sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
07.04.2015
Zuständige Stellen
Stelle | Staatliches Schulamt Ostthüringen |
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Telefon | |
Fax | 0365 54854-666 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
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