Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Wenn Sie Ihren Auszubildenden zur Abschlussprüfung anmelden möchten, muss dieser bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.
Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.
Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
Zuständig für die Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG sind die Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen.
Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176 716
Fax: 0361 57 4176 799
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.
Links
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Gebühren für den Ausbildungsbetrieb:
Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung
Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
1 Monat
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“
Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.
Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation
Referat 11 Personal, Aus- und Fortbildung
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176 777
Fax: 0361 57 4176 799
E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
30.07.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie |
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Telefon | |
Fax | 0361 57-4176799 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleNordbahnhof BusLinie 9 HaltestelleSalinenstraße StraßenbahnLinie 1, 5 HaltestelleErfurt-Nord Regionalbahn52, 55, 56 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 1 Gebühren: Nein ParkplatzBesucherparkplatz Parkplätze: 12 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung - (Thüringen)
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags - (Thüringen)