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Berufsausbildung

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

Anerkannten Spätaussiedlern (§ 4 Bundesvertriebenengesetz - BVFG) und deren Ehegatten und Abkömmlingen (§ 7 BVFG) kann auf Antrag eine Genehmigung zur Führung eines deutschen...

Leistungsbeschreibung

Anerkannten Spätaussiedlern (§ 4 Bundesvertriebenengesetz - BVFG) und deren Ehegatten und Abkömmlingen (§ 7 BVFG) kann auf Antrag eine Genehmigung zur Führung eines deutschen Hochschulgrades erteilt werden, sofern der dem ausländischen Grad zugrundeliegende, im Aussiedlungsgebiet erworbene Hochschulabschluss einem an einer deutschen Hochschule erworbenen Abschluss materiell gleichwertig ist (§ 10 Abs. 2 BVFG).

Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

10.04.2013

Zuständige Stellen

99105 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

99105 Erfurt

Telefon

+49 361 57371-1999

Fax

+49 361 57171-1990

E-Mail

mailbox@tmwwdg.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Max-Reger-Straße 4-8 99096 Erfurt


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