Leitungspersonal für deutsche Luftfahrtunternehmen ernennen
Wenn Sie Leitungspositionen in Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen erstmalig oder neu besetzen möchten, müssen Sie die Ernennung des Leitungspersonals beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Mit der Ernennung des Leitungspersonals können Sie entweder die Neubesetzung einer Leitungsposition beantragen oder erstmalig Personen zur Besetzung als Leitungspersonal vorschlagen.
Für jedes deutsche Luftfahrtunternehmen sind folgende Positionen zu bestellen:
- Betriebsleiterin oder Betriebsleiter
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verantwortliche Personen (Nominated Persons):
- Leitung des Sicherheitsmanagements (Safety Manager)
- Leitung des Flugbetriebs (Nominated Person Flight Operation, NPFO)
- Leitung der Besatzungsschulung (NPCT)
- Leitung des Bodenbetrieb (NPGO)
- Leitung des Compliance Managements (Compliance Monitoring Manager)
Das Leitungspersonal beziehungsweise die verantwortlichen Personen müssen für die jeweilig vorgeschlagene Position geeignet und qualifiziert sein und den Anforderungen der EU-Verordnungen genügen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft die Eignung der vorgeschlagenen Personen: Bei erfolgreicher Prüfung ernennt das LBA die jeweilige Person.
Mit der Ernennung der Betriebsleiterin, des Betriebsleiters oder der anderen Leitungspersonen, erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).
Hinweis:
Die Ernennung der verantwortlichen Person für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen Sie separat im Referat Technik, Fachbereich CAMO beantragen.
Sie können das Leitungspersonal oder die verantwortliche Betriebsleitung online beziehungsweise per Post oder Fax vorschlagen.
Online-Antrag:
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Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das BundID-Konto.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft, ob die vorgeschlagene Person über ausreichend Erfahrung und Qualifikationen für die Position verfügt sowie ob alle notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen zur Verfügung stehen.
- Das LBA führt mit Ihnen ein persönliches Gespräch entweder im Unternehmen oder im LBA, um Ihren Kenntnisstand und Ihre Qualifikationen abschließend beurteilen zu können.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
- Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen finalen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Sie können den Bescheid abrufen und erhalten postalisch das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).
Antrag per Post oder Fax:
- Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
- Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
- Sie besitzen eine Betriebsgenehmigung als Deutsches Luftfahrtunternehmen.
für die Ernennung des Leitungspersonals:
- Die vorgeschlagene Person weist die für die Position erforderliche Erfahrungen und Qualifikationen nach.
- Der Vorschlag ist mit der Betriebsleitung Ihres Unternehmens abgestimmt und von dieser befürwortet.
für die Ernennung der Betriebsleitung:
- Die vorgeschlagene Person wurde durch einen Gesellschafterbeschluss bestätigt.
- Die vorgeschlagene Person ist entweder Geschäftsführerin oder Geschäftsführer des Unternehmens sein oder besitzt eine handelsrechtliche Prokura beziehungsweise eine Handlungsvollmacht.
für das gesamte Leitungspersonal:
- Lebenslauf
- Arbeitsvertrag
für die Position Leitung Compliancemanagement:
- Nachweise für fachspezifische Lehrgänge zu Grundlagen der Qualitätssicherung und Auditierung sowie für einen fachspezifischen Lehrgang zum Risk Assessment
zusätzlich erforderlich für die Position Leitung Besatzungsschulung:
- Nachweis der gültigen Lehrberechtigung
für die Position Betriebsleitung:
- Gesellschafterbeschluss, in dem die Person vorgeschlagen wurde
-
Unterlagen, die die Berechtigungen der vorgeschlagenen Person innerhalb der Organisation nachweisen, also
- Auszug aus dem Handelsregister oder
- die entsprechende Handlungsvollmacht
- postalische Zustellung: polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.
Die Kosten gelten für die Ernennung jeder Position des Leitungspersonals.
Gebühr: EUR 250,00 - 500,00
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs ab. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Bearbeitungsdauer: 2 - 14 Wochen
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Widerspruch
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1 und B 2
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
01.08.2024
Leitungspersonal für deutsche Luftfahrtunternehmen online ernennen
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
38001 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Hermann-Blenk-Straße 26 38108 Braunschweig
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-3299 |
Fax | +49 531 2355-3298 |
Fax | +49 531 2355-9099 |
RefB2@lba.de | |
Kabinensicherheit@lba.de | |
WWW | Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) |
Öffnungszeiten | Öffnungszeiten und Telefonzeiten: Montag 08:00 – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr Freitag 8:00 – 14:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 3199 |
WWW | Informationen zur Genehmigung Deutscher Fluggesellschaften auf der Internetseite der LBA |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |