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Verbraucherschutz

Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einlegen

Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle stellen.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".

Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.

Widerspruch online einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.

Widerspruch schriftlich einreichen:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle. 

Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet beziehungsweise bei der Sie gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen wollen.

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen,

  • wenn Sie begründen können, dass Ihre besondere persönliche Situation dies erfordert.

Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen Widerspruch einlegen, wenn

  • ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen als betroffene Person überwiegt oder
  • es eine Rechtsvorschrift gibt, die zur Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder

die Datenverarbeitung im Kontext von Forschung, Wissenschaft oder Statistik steht und Ihr Widerspruch dies unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

kostenfrei

Es gibt keine Frist.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss unverzüglich gestoppt werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Besteht Streit über die Zulässigkeit oder Reichweite des Widerspruchsrechtes, so darf die öffentliche Stelle Ihre personenbezogenen Daten in dieser Zeit nur eingeschränkt verarbeiten. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie den Widerspruch eingelegt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Sollte die Behörde dem Widerspruch nicht stattgeben, können Sie gegen einen ablehnenden Bescheid Rechtsbehelf einlegen. Das Nähere wird Ihnen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides mitgeteilt.

Unabhängig davon können Sie Beschwerde bei dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen.  

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

04.11.2024