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Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage

Presserecht - Ordnungswidrigkeiten

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der...

Leistungsbeschreibung

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes. Es befasst sich, ausgehend von der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse.

In § 13 TPG (Ordnungswidrigkeiten) werden die wesentlichen Bestimmungen des Presse-Ordnungsrechts zusammengefasst:

  • die Impressums- und Offenlegungspflicht (auch § 7, § 8 TPG),
  • die an den verantwortlichen Redakteur zu stellenden persönlichen Anforderungen (auch § 9 TPG),
  • die in § 10 TPG normierte Pflicht zur Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen (Anzeigen).  

Anzeigen sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten.  

Das der Anzeige zugrunde liegende Schriftstück ist der Anzeige als Anlage beizufügen.

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 TPG hat schriftlich zu erfolgen.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1198

Fax

0361 57332-1346

E-Mail

joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja