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Katastrophenhilfe

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind. Aufgabenträger sind die...

Leistungsbeschreibung

Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.

Aufgabenträger sind

  • die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes

Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.

Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.

Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.

Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.

Thüringer Innenministerium

10.05.2011

Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2620 Vorbeugender Gefahrenschutz
Berliner Straße 153
07546 Gera

Das Fachgebiet 2620 ist für die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes und des Katastrophenschutzes zuständig.

Aufgaben

  • Mitwirkung an Baugenehmigungsverfahren
  • Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen
  • Organisation der Brandsicherheitswachen
  • Durchführung der notwendigen Maßnahmen im Zivil- und Katastrophenschutz
  • Aufstellung, Führung und Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes und der Kreisbeschreibung
  • Leitung und Koordinierung der Stabsausbildung des Katastrophenschutzstabes
  • Fachaufsicht über die im Katastrophenschutz zugelassenen privaten Hilfsorganisationen (ASB; DRK; MHD; DLRG und JUH)
  • Umsetzung der Katastrophenschutzverordnung des Landes Thüringen
Telefon

0365 48820
Zentrale Leitstelle

Fax

0365 22222
Zentrale Leitstelle - Notruffax

E-Mail

Feuerwehr@gera.de

WWW

Feuerwehr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein