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Hilfen für Geschädigte

Suchtberatung wahrnehmen

Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie suchtkrank sind oder davon bedroht sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Unabhängig von der Art Ihres Anliegens bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre substanzbezogene oder nicht-substanzbezogene Störung Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Die Suchtberatung steht Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie sich als angehörige Person Unterstützung suchen möchten.

Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

  • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
  • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Suchtberatungsstelle Ihrer Kommune.

Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)

04.02.2025

kommunale Suchtberatungsstelle