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Hilfen für Geschädigte

Kriegsopferfürsorge

Hier erhalten Sie Informationen zur Kriegsopferfürsorge und deren Beantragung.

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
  • Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
  • u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.

An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.

Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.

 Thüringer Landesverwaltungsamt

31.07.2013

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Rehabilitation - Referat 620
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl

Telefon

0361 57331-5467

Fax

0381 57331-5372

E-Mail

Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Rehabilitation - Referat 620

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSuhl - Bahnhof

BusHaltestelle Kommerstraße

Parkplatz

ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge

Antrag Badekur

BVG - Merkblatt Badekur

Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge