Zum Inhalt springen
Hilfen für Geschädigte

Interventionsstelle

Interventionsstellen stellen eine Ergänzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt dar. „Häusliche Gewalt“ bezeichnet nicht jede Form der Gewalt, die im häusliche...

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Interventionsstellen stellen eine Ergänzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt dar.
„Häusliche Gewalt“ bezeichnet nicht jede Form der Gewalt, die im häuslichen Bereich ausgeübt wird, sondern meint speziell Gewalt zwischen erwachsenen Beziehungspartnern, wobei sie sowohl auf aktuelle wie auf in Trennung befindliche oder ehemalige Paare bezogen werden kann. Häusliche Gewalt wird überwiegend von Männern gegen Frauen verübt, teilweise sind auch Männer die Opfer.
Zielgruppen der Interventionsstelle sind Frauen, Männer und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, vornehmlich nach einem Polizeieinsatz bzw. Anzeigen und Strafanträgen zu häuslicher Gewalt. Interventionsstellen arbeiten pro-aktiv, das heißt, sie werden von sich aus tätig, im Regelfall durch telefonische oder persönliche Beratung, ggf. auch durch aufsuchende Beratung.

Das bedeutet: Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt werden durch die Polizei die erforderlichen Daten und Informationen an die Interventionsstelle übersandt, wenn das Opfer damit einverstanden ist. Dafür wurde ein spezielles Fax-Blatt erarbeitet, das die Polizei an die Interventionsstelle übermittelt. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle nehmen daraufhin von sich aus unverzüglich Kontakt zu dem Opfer auf. Das kostenlose Angebot der Interventionsstelle hat kurzzeitigen Charakter und legt den Schwerpunkt auf psychische Stabilisierung und rechtliche Informationen in einer Krise. Die Betroffenen werden über ihre rechtlichen, tatsächlichen und individuellen Schutzmöglichkeiten informiert. Zur Absicherung des teilweise sehr komplexen Beratungsbedarfs erfolgt ggf. eine Vermittlung zu entsprechenden Einrichtungen, Institutionen und Beratungsstellen.