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Führerscheine

Führerschein Umtausch wegen Ablauf der Gültigkeit

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Leistungsbeschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.

Die Gültigkeit eines Führerscheins, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, richtet sich nach Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung.

Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen,Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Führerschein

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953 - 19. Januar 2033

1953 bis 1958 - 19. Januar 2022

1959 bis 1964 - 19. Januar 2023

1965 bis 1970 - 19. Januar 2024

1971 oder später - 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001 - 19. Januar 2026

2002 bis 2004 - 19. Januar 2027

2005 bis 2007 - 19. Januar 2028

2008 - 19. Januar 2029

2009 - 19. Januar 2030

2010 - 19. Januar 2031

2011 - 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

16.08.2022

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

Termin online buchen

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Einwohnerwesen und Dokumente

An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

  • Antrag Bundespersonalausweis
  • Antrag Reisepass
  • Antrag Kinderreisepass
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
  • Melderechtliche Bescheinigungen
  • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

Führerschein

  • Erstellung - Ersterteilung
  • Erweiterung/Verlängerung
  • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte

KfZ-Zulassung/Feinstaub

  • Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
  • Ausgabe der Feinstaubplakette

Gewerbe/Steuern

  • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
  • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
  • An-/ Abmeldung Hundesteuer
  • Ersatzhundesteuermarke

Soziales

  • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
  • Ausgabe der Sozial-Card
  • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

Bewohnerparkausweis

  • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

Allgemeines

  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Verkauf Mietspiegel
  • Verkauf verschiedener Broschüren
  • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
  • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
  • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
  • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
  • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
  • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
  • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Namensänderungsbehörde

  • Namensänderung öffentlich-rechtlich

Standesamt

  • Auskunft aus den Personenstandsregistern
  • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
  • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
  • Kirchenaustrittserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
  • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
  • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
  • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
  • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
  • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
  • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

  • Asylrechtliche Angelegenheiten
  • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
  • Einbürgerung

Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

  • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
  • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung Lebensbescheinigung
  • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
  • Dokumentenbeantragung
  • Übermittlungs- und Auskunftssperren
Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-1901

E-Mail

Stadtservice@gera.de

WWW

StadtService H35

De-Mail

info@gera.de-mail.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeinrichstraße

Busalle Buslinien

Straßenbahnalle Straßenbahnlinien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja