Fahrerlaubnis für Moped und Motorrad erstmalig beantragen
Ein Mopedführerschein kannst Du bereits mit 15 Jahren erwerben. Der Einstieg in die Motorradklassen ist frühestens ab 16 Jahren möglich.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist Deine Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass Du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst. Die Auflage entfällt mit der Vollendung Deines 16. Lebensjahres, so dass Du dann auch Fahrten im Ausland machen darfst.
Bei den Motorradklassen (A1, A2 und A) besteht die Möglichkeit des sogenannten Stufenführerscheins. Dies bedeutet, dass Du beim ersten Führerschein A1 (oder A2) eine theoretische und eine praktische Fahrschulausbildung mit anschließender Prüfung ablegen musst. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung erforderlich. Dadurch soll eine schrittweise Heranführung an höhere Fahrerlaubnisklassen gefördert werden.
Bitte wende Dich an die für Deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen)) aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
07.09.2022
Fahrschulen
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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Telefon | |
Fax | 0365 838-1901 |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |