Fahrerlaubnis - Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse B können Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässiger Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.
Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben (oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren).
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
gültiger Führerschein
Angaben zur Fahrschule
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
Die Fahrerlaubnisklasse BE kann auch im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre erworben werden.
Neben der Fahrerlaubnisklasse B und der Fahrerlaubnisklasse BE gibt es als „Zwischenvariante“ die Schlüsselzahl B96:
Wenn Sie ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen möchten und die zulässige Gesamtmasse dieser Kombination dadurch mehr als 3.500 kg beträgt (bis max. 4.250 kg), kann dies mittels Schlüsselzahl 96 erfolgen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
16.06.2023
Fahrschulen
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |