Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten
Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.
Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.
Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist.
Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs.
Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.
Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros).
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros).
Zum Beispiel kann bei Ärzten die Vorlage einer Bescheinigung der Landesärztekammer erforderlich sein.
Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros).
Einige Behörden stellen digital Formulare zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
10.02.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4720 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-4705 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |