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Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren (Kraftfahrzeug Stilllegung)
Hier erhalten Sie Informationen zur Stilllegung Ihres Kraftfahrzeuges im Online-Verfahren.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
- Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
- Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online außer Betrieb gesetzt werden
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
- den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
- eine stabile Internetverbindung
- "neue" Zulassungsbescheinigung I
- elektronischen Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
- Stempelplakette mit verdeckten Sicherheitscode
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Lassen Sie sich Ihre Kennzeichen reservieren, wenn eine Wiederinbetriebnahme beabsichtigt ist. Eine Reservierung Ihres Kennzeichens ist bis zu 12 Monaten möglich.
Die Zulassungsbehörde informiert auf elektronischem oder schriftlichen Weg über die Außerbetriebsetzung. Es gilt das Datum der abschließenden Bearbeitung.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
24.08.2015
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de