Zum Inhalt springen
Fahrzeugbesitz

Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen

Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung.

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Steuern zahlen. Wenn Sie schwerbehindert und Halterin oder Halter eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.

Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.

Bei einer Steuerbefreiung müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Vollständige Steuerbefreiung erhalten Sie, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:

  • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
  • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung

Wenn Ihnen als Mensch mit Schwerbehinderung die Kraftfahrzeugsteuer bereits am 31.05.1979 erlassen war, können Sie ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen enthält:

  • Kriegsbeschädigt (Schwerkriegsgeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz)
  • VB = Versorgungsberechtigung (schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR)
  • EB = Entschädigungsberechtigung (Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung)

Bei einer Steuerermäßigung müssen Sie die Hälfte der üblichen Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Eine Steuerermäßigung um 50 Prozent erhalten Sie, wenn

  • Ihr Schwerbehindertenausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck versehen ist und mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:
    • G = Gehbehinderung
    • Gl = Gehörlosigkeit
  • Sie auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichtet haben. Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis darf also keine entsprechende Wertmarke enthalten.

Sind Sie noch minderjährig und haben eine Schwerbehinderung, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.

Führen Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft für andere Zwecke nutzen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt diese sogenannte zweckfremde Benutzung sofort mitteilen.

Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für 1 Monat.

Eine zweckfremde Benutzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein steuervergünstigtes Kraftfahrzeug

  • zur Beförderung von Gütern, ausgenommen Handgepäck,
  • zur entgeltlichen Beförderung von Personen, ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung oder
  • von anderen Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung der schwerbehinderten Person oder Ihrer Haushaltsführung stehen.

Sie können eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung online über das Zoll-Portal oder schriftlich in Papierform beantragen.

Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung online stellen

  • Gehen Sie auf die Internetseite www.zollportal.de
  • Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
    • Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto mit Ihrem ELSTER-Konto, Personalausweis oder BundID an.
    • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu.
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER, Ihrem Personalausweis, BundID oder Zoll-Ident an.
  • Wählen Sie die Dienstleistung ″Kraftfahrzeugsteuer″ aus
  • Gehen Sie auf "Steuervergünstigung verwalten".
  • Wählen Sie "Steuervergünstigung beantragen" aus.
  • Füllen Sie die notwendigen Felder aus.
  • Laden Sie die Nachweisunterlagen hoch.
  • Sie können zustimmen, dass Sie die Antwort auf Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal erhalten.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie nach der Bearbeitung dort elektronisch abrufen.

Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung schriftlich stellen:

  • Sie können den Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für Menschen mit Schwerbehinderung direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt oder bei der nächstgelegenen Kontaktstelle (Kfz-Steuer) stellen.

Schriftlicher Antrag bei der Zulassungsbehörde:

  • Sie können das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de online ausfüllen und bereits ausgedruckt und unterschrieben der Zulassungsstelle vorlegen.
  • Alternativ lassen Sie sich das Formular bei Anmeldung Ihres Fahrzeugs von der Zulassungsstelle geben, füllen es vor Ort aus und unterschreiben es.
  • Werden Sie durch eine dritte Person vertreten, benötigt diese grundsätzlich eine wirksame Vollmacht.
  • Sie können das Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen direkt bei der Zulassungsbehörde zur Weiterleitung an das zuständige Hauptzollamt abgeben.
  • Das Hauptzollamt prüft anschließend Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Schriftlicher Antrag beim Hauptzollamt:

  • Sie können das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
  • Werden Sie durch eine dritte Person vertreten, muss grundsätzlich eine wirksame Vollmacht vorgelegt werden
  • Schicken Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (als Kopie) per Post oder per Fax an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder geben Sie die Unterlagen bei einer der Kontaktstellen (Kfz-Steuer) in Ihrer Nähe ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Voraussetzungen für eine vollständige Steuerbefreiung:

  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
    • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
    • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
    • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Ihnen wurde bereits am oder vor dem 31.05.1971 die Kfz-Steuer erlassen und eines der folgenden Merkzeichen steht in Ihrem Schwerbehindertenausweis:
    • Kriegsbeschädigt (Schwerkriegsgeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz)
    • VB = Versorgungsberechtigung (schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR)
    • EB = Entschädigungsberechtigung (Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung).

Voraussetzung für eine Steuerermäßigung um 50 Prozent:

  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
    • G = Gehbehinderung
    • Gl = Gehörlosigkeit
  • Sie verzichten auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis enthält keine entsprechende Wertmarke

  • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises,
  • bei der schriftlichen Antragstellung das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz" verwenden

Bei einer Steuerermäßigung um 50 Prozent zusätzlich:

  • Kopie vom Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke

Wenn eine andere Person Sie vertritt, benötigt diese Person eine gültige Vollmacht von Ihnen.

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich online im Zoll-Portal oder formlos schriftlich mitteilen, wenn:

  • die Voraussetzungen für Ihre Steuervergünstigung wegfallen,
  • Ihr steuerbegünstigtes Kraftfahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

  • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im Zoll-Portal möglich.
  • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Generalzolldirektion (GZD)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

31.10.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Telefon

+49 228 303-26010

Telefon

+49 351 44834-550

Fax

+49 228 303-97926

E-Mail

kfz-steuer@zoll.de

WWW

Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer

WWW

Chatbot LinA (rund um die Uhr erreichbar)

WWW

Rückruf-Service zur Kraftfahrzeugsteuer

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Örtlich zuständiges Hauptzollamt für die Kfz-Steuer

WWW

Dienststellensuche auf der Internetseite der Zollverwaltung

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein