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Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Onlinevormerkung a...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Onlinevormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Verfahrensablauf Onlinevormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung sollten Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vorlegen. Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten.
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
keine
Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Reservierungsportal. Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest. Bitte beachten Sie die Ablauffristen auf der Bestätigung der Reservierung.
keine
Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern bzw Folien.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
07.03.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de