Serviceportal
Kraftfahrzeugkennzeichen - Oldtimerkennzeichen H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Diese Fahrzeuge dürfen nur...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Diese Fahrzeuge dürfen nur zur Darstellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und für private Zwecke verwendet werden, eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Voraussetzungen, um als Oldtimerfahrzeug zugelassen zu werden:
- erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Nähere Auskünfte zu den anfallenden Steuern erteilt das zuständige Finanzamt.
Für die Erlangung einer Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben "H" benötigen Sie (zusätzlich zu den unter Fahrzeugzulassung genannten Unterlagen):
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
- Bankverbindung oder Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer gemäß § 23 STVZO
- Prüfbericht einer Hauptuntersuchung
Für diese Fahrzeuge muss eine Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Auskünfte zu den Gebühren erteilt die Zulassungsbehörde.
Links
- § 6 Antrag auf Zulassung - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 8 Zuteilung von Kennzeichen - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 9 Besondere Kennzeichen - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern.
Kennzeichenschilder für Oldtimer müssen fest am Fahrzeug angebracht sein; sie dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
---|---|
Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de